1. Diese AGB gelten ausnahmslos für die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Betreiber des miet Fotostudios STUDIO1401 und dem
Mieter.
2. Verträge und Ergänzungen werden erst durch Unterschrift
rechtsgültig und bedürfen der Schriftform.
3. Wenn der Mieter den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Mieters wird hiermit widersprochen und erlangt keine Gültigkeit,
es sei denn, dass die Betreiber des miet Fotostudios STUDIO1401
diese schriftlich anerkennen.
4. Die Angebote der Betreiber sind freibleibend und unverbindlich,
sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle künftigen
Mietverhältnisse zwischen dem Betreiber und dem Mieter.
6. Der Mieter hat sich gegenüber dem Betreiber des miet
Fotostudios STUDIO1401 durch Vorlage eines gültigen Personalausweises
oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Betreiber ist berechtigt,
zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche
die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen
aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine
separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.
7. Die Betreiber vermieten dem Mieter das miet Fotostudio STUDIO1401
für die im Mietvertrag vereinbarten Konditionen und Zeitabläufen.
Es gilt der vereinbarte Mietzins. Ist kein Mietzins vereinbart
worden, bestimmt er sich nach der jeweils aktuellen Preisliste
der Betreiber.
8. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für
Beginn und Beendigung der Studiobenutzung einzuhalten. Ein Anspruch
auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht
nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens 3 Tage
vor der geplanten Studiobenutzung abgesagt werden. Spätere
Absagen berechtigen die Betreiber zur vollen Berechnung des Mietzinses.
9. Angefangene Stunden werden jeweils zur vollen Stunde aufgerundet.
Die Miete ist bei Vermietung sofort und in bar ohne Skonto zu
entrichten.
10. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch
wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt.
10. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, auf den Mieter zu warten
und kann wegen verspäteter Übernahme die Buchung stornieren.
In diesem Fall kann der Betreiber den vereinbarten Mietzins beim
Mieter einfordern.
11. Die Benutzung von Equipement wie in den Preisstaffelungen
aufgeführt ist in der Raummiete enthalten. Davon ausgeschlossen
sind Kameras und deren Zubehör.
12. Strom, Wasser und Heizung stehen für den normalen Verbrauch
zur Verfügung und sind im Mietpreis inbegriffen.
13. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung,
Fotoassistenz, Aufbauten, Styling, Requisite, Catering, Hotel
usw. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet
und sind nicht in der Raummiete enthalten.
14. Die Betreiber können eingeräumte Mietoptionen jederzeit
widerrufen, ohne dass ein Haftungsanspruch des Mieters entsteht.
15. Der Mieter des miet Fotostudios STUDIO1401 ist nicht berechtigt,
die Mietgegenstände und Räumlichkeiten ohne schriftliche
Genehmigung der Betreiber weiter zu vermieten.
16. Die Betreiber haben das Recht, dem Mieter beanspruchten Hintergrundkarton
in Rechnung zu stellen.
17. Die Betreiber sind berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen
unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des
Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der
Mieter grobfahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet
oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstösst, die
mit den Interessen der Betreiber nicht mehr vereinbar sind.
18. Der Mieter hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemässen
Beschaffenheit des Fotostudios, der Gegenstände und des
Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel
oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt
die Ordnungsmässigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
19. Das miet Fotostudio STUDIO1401 und die Geräte dürfen
nicht zweckentfremdet benutzt werden. Ausnahmen müssen schriftlich
festgehalten und vom Betreiber unterschrieben sein.
20. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln durch die
eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume
und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht
werden könnte (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes
Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
21. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte
oder Studioteile nur innerhalb des Studios verwendet werden.
Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Betreiber
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen
eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine
polizeiliche Anzeige zu erstatten.
22. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räumlichkeiten
und Gegenstände pfleglich und ordnungsgemäss zu behandeln.
23. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Benutzung des angemieteten
Studios durch sein Verhalten und durch die vorhandenen Einrichtungen
eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und
der Nachbarn zu vermeiden. Das Veranstalten von Privatpartys
ist untersagt.
24. Die Betreiber behalten das Recht, das miet Fotostudio STUDIO1401
jederzeit betreten zu dürfen oder von einer beauftragten
Person betreten lassen zu können. Zudem haben die Betreiber
des Mietstudios während der Mietdauer das Recht auf Anwesenheit.
Dem Mieter entsteht daraus kein Anspruch auf Unterstützung
in irgendeiner Art.
25. Im Mietstudio besteht ein generelles Rauchverbot, um Schäden
an optischen Geräten und Reflektoren zu verhindern.
26. Nach Beendigung der Vertragsdauer wird das Mietstudio durch
den Mieter selbst oder auf Rechnung des Mieters aufgeräumt,
gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt.
26. Das vermietete miet Fotostudio STUDIO1401 mit allen Bestandteilen
und die Mietgeräte bleiben Eigentum des Betreibers. Der
Mieter hat Dritte auf das Eigentum des Betreibers ohne Aufforderung
selbstständig hinzuweisen.
27. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte
und Einrichtung des miet Fotostudios STUDIO1401 vom Zeitpunkt
des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in
vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung
der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, äussere
Einflüsse, Diebstahl etc.) und daraus resultierenden Folgeschäden
(Nutzungsausfall, zusätzliche Vermietungsgebühren).
Der Mieter haftet für alle während der Leihdauer entstandenen
Schäden, sowie auch für Zufalls- oder Transportschäden.
Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Betreibers verursacht wurden.
28. Für das Eigentum des Mieters wird durch den Betreiber
keine Haftung übernommen. Der Betreiber haftet nicht für
die durch den vermieteten Studioraum oder die Gegenstände
entstandenen Schäden. Der Mieter befreit den Betreiber von
allen Ansprüchen Dritter die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag
gegen den Betreiber geltend gemacht werden können.
29. Werden Geräte oder Teile von Geräten während
der Mietdauer durch sachgerechten Gebrauch beschädigt oder
unbrauchbar (Verschleissteile), so bemüht sich der Betreiber
schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht
möglich, steht beiden Teilen ein ausserordentliches Kündigungsrecht
zu. Der Betreiber haftet darüber hinaus nicht für Folgeschäden,
die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung
stehen. Insbesondere kann der Mieter keine Forderungen Dritter
gegen den Betreiber geltend machen oder weiterleiten.
30. Der Mieter verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen,
die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht) verletzen. Hieraus
entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten
des Mieters. Diese Haftung des Mieters gilt auch für durch
Dritte verursachte Schäden.
31. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und
Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis
dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen
an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter
ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung
des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet.
32. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen,
sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu
beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen
Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden
Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
33. Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten und die
sonstigen Einrichtungen und Geräte in dem Zustand, in dem
sie sich bei der Übergabe befinden. Der Betreiber übernimmt
keine Gewähr, dass die Räumlichkeiten den behördlichen
und sonstigen Auflagen und Vorschriften im Hinblick auf die beabsichtigte
Nutzung durch den Mieter entsprechen. Der Mieter hat sich selbst
über die einschlägigen Vorschriften zu informieren
und auf deren Einhaltung zu achten.
34. Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Gegenstände
irgendwelcher Art, die der Benutzer in die gemieteten Räumlichkeiten
eingebracht hat und gewähren hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
35. Gerichtsstand ist Neustrelitz. Es gilt ausschliesslich Deutsches
Recht.
36. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein
oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen
sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommen.
Neustrelitz, den 14. Januar 2010