Impressum / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Studio1401

Alte Mühlenstraße 14
17235 Neustrelitz

Geschäftsführer: Roland Klaffke

Telefon

Funk O2:
+49 170 4728069

Mail: info@fotostudio1401.de




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Miet Fotostudio Studio 1401

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) STUDIO1401


1. Diese AGB gelten ausnahmslos für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des miet Fotostudios STUDIO1401 und dem Mieter.
2. Verträge und Ergänzungen werden erst durch Unterschrift rechtsgültig und bedürfen der Schriftform.
3. Wenn der Mieter den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen und erlangt keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Betreiber des miet Fotostudios STUDIO1401 diese schriftlich anerkennen.
4. Die Angebote der Betreiber sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle künftigen Mietverhältnisse zwischen dem Betreiber und dem Mieter.
6. Der Mieter hat sich gegenüber dem Betreiber des miet Fotostudios STUDIO1401 durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Betreiber ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.
7. Die Betreiber vermieten dem Mieter das miet Fotostudio STUDIO1401 für die im Mietvertrag vereinbarten Konditionen und Zeitabläufen. Es gilt der vereinbarte Mietzins. Ist kein Mietzins vereinbart worden, bestimmt er sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Betreiber.
8. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Studiobenutzung einzuhalten. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht. Vereinbarte Termine müssen spätestens 3 Tage vor der geplanten Studiobenutzung abgesagt werden. Spätere Absagen berechtigen die Betreiber zur vollen Berechnung des Mietzinses.
9. Angefangene Stunden werden jeweils zur vollen Stunde aufgerundet. Die Miete ist bei Vermietung sofort und in bar ohne Skonto zu entrichten.
10. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt.
10. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, auf den Mieter zu warten und kann wegen verspäteter Übernahme die Buchung stornieren. In diesem Fall kann der Betreiber den vereinbarten Mietzins beim Mieter einfordern.
11. Die Benutzung von Equipement wie in den Preisstaffelungen aufgeführt ist in der Raummiete enthalten. Davon ausgeschlossen sind Kameras und deren Zubehör.
12. Strom, Wasser und Heizung stehen für den normalen Verbrauch zur Verfügung und sind im Mietpreis inbegriffen.
13. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Aufbauten, Styling, Requisite, Catering, Hotel usw. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
14. Die Betreiber können eingeräumte Mietoptionen jederzeit widerrufen, ohne dass ein Haftungsanspruch des Mieters entsteht.
15. Der Mieter des miet Fotostudios STUDIO1401 ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände und Räumlichkeiten ohne schriftliche Genehmigung der Betreiber weiter zu vermieten.
16. Die Betreiber haben das Recht, dem Mieter beanspruchten Hintergrundkarton in Rechnung zu stellen.
17. Die Betreiber sind berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grobfahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstösst, die mit den Interessen der Betreiber nicht mehr vereinbar sind.
18. Der Mieter hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemässen Beschaffenheit des Fotostudios, der Gegenstände und des Zubehörs zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmässigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.
19. Das miet Fotostudio STUDIO1401 und die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Ausnahmen müssen schriftlich festgehalten und vom Betreiber unterschrieben sein.
20. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
21. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte oder Studioteile nur innerhalb des Studios verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
22. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich und ordnungsgemäss zu behandeln.
23. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Benutzung des angemieteten Studios durch sein Verhalten und durch die vorhandenen Einrichtungen eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und der Nachbarn zu vermeiden. Das Veranstalten von Privatpartys ist untersagt.
24. Die Betreiber behalten das Recht, das miet Fotostudio STUDIO1401 jederzeit betreten zu dürfen oder von einer beauftragten Person betreten lassen zu können. Zudem haben die Betreiber des Mietstudios während der Mietdauer das Recht auf Anwesenheit. Dem Mieter entsteht daraus kein Anspruch auf Unterstützung in irgendeiner Art.
25. Im Mietstudio besteht ein generelles Rauchverbot, um Schäden an optischen Geräten und Reflektoren zu verhindern.
26. Nach Beendigung der Vertragsdauer wird das Mietstudio durch den Mieter selbst oder auf Rechnung des Mieters aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt.
26. Das vermietete miet Fotostudio STUDIO1401 mit allen Bestandteilen und die Mietgeräte bleiben Eigentum des Betreibers. Der Mieter hat Dritte auf das Eigentum des Betreibers ohne Aufforderung selbstständig hinzuweisen.
27. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und Einrichtung des miet Fotostudios STUDIO1401 vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für eventuell entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, äussere Einflüsse, Diebstahl etc.) und daraus resultierenden Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Vermietungsgebühren). Der Mieter haftet für alle während der Leihdauer entstandenen Schäden, sowie auch für Zufalls- oder Transportschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers verursacht wurden.
28. Für das Eigentum des Mieters wird durch den Betreiber keine Haftung übernommen. Der Betreiber haftet nicht für die durch den vermieteten Studioraum oder die Gegenstände entstandenen Schäden. Der Mieter befreit den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen den Betreiber geltend gemacht werden können.
29. Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Mietdauer durch sachgerechten Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (Verschleissteile), so bemüht sich der Betreiber schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Teilen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Der Betreiber haftet darüber hinaus nicht für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen. Insbesondere kann der Mieter keine Forderungen Dritter gegen den Betreiber geltend machen oder weiterleiten.
30. Der Mieter verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht) verletzen. Hieraus entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten des Mieters. Diese Haftung des Mieters gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
31. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet.
32. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
33. Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten und die sonstigen Einrichtungen und Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr, dass die Räumlichkeiten den behördlichen und sonstigen Auflagen und Vorschriften im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung durch den Mieter entsprechen. Der Mieter hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.
34. Die Betreiber übernehmen keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Benutzer in die gemieteten Räumlichkeiten eingebracht hat und gewähren hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
35. Gerichtsstand ist Neustrelitz. Es gilt ausschliesslich Deutsches Recht.
36. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Neustrelitz, den 14. Januar 2010